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   BVerwG, 14.05.2009 - 5 C 14.08   

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BVerwG, 14.05.2009 - 5 C 14.08 (https://dejure.org/2009,5951)
BVerwG, Entscheidung vom 14.05.2009 - 5 C 14.08 (https://dejure.org/2009,5951)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Mai 2009 - 5 C 14.08 (https://dejure.org/2009,5951)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    BAföG (2000) § 28 Abs. 2 Halbs. 2; § 28 Abs. 2 Halbs. 1; GG Art. 3 Abs. 1
    Antragstellung; Ausbildungsförderung; Bewilligungszeitraum; Gleichheitssatz; Kurswert; Stichtagsregelung; teleologische Beschränkung; Typisierung; verfassungskonforme Auslegung; Vermögensberechnung; Vermögensbewertung nach dem BAföG; Wertpapiere.

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Umfang der Anwendung des § 28 Abs. 2 Hs.2 Bundesausbildungsförderungsgesetz a.F. (BAföG a.F) - Gesetzgeberische Ziele der Bewertungsstichtagsregelung in § 28 Abs. 2 Hs. 2 BAföG a.F.

  • Judicialis

    BAföG § 29 Abs. 3; ; BAföG § 28 Abs. 2; ; BAföG § 28 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausbildungsförderungsrecht: Umfang der Anwendung des § 28 Abs. 2 Hs.2 BAföG a.F; Gesetzgeberische Ziele der Bewertungsstichtagsregelung in § 28 Abs. 2 Hs. 2 BAföG a.F.

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 3045
  • DÖV 2009, 826
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98

    DDR-Dienstzeiten

    Auszug aus BVerwG, 14.05.2009 - 5 C 14.08
    Zu demselben Ergebnis führte auch eine verfassungskonforme Auslegung des § 28 Abs. 2 Halbs. 2 BAföG a.F. Denn jedenfalls in Bezug auf die nach dem vorgezogenen Bewertungsstichtag erworbenen Wertpapiere fehlte es an einer hinreichenden, den Anforderungen des Art. 3 Abs. 1 GG (dazu eingehend BVerfG, Beschluss vom 4. April 2001 - 2 BvL 7/98 - BVerfGE 103, 310) genügenden Rechtfertigung für die durch die unterschiedlichen Stichtage bedingte Ungleichbehandlung zwischen Auszubildenden mit Wertpapiervermögen einerseits und solchen mit sonstigen Vermögensgegenständen mit schwankendem Wert andererseits.

    Zwar können Gründe der Praktikabilität bzw. der Verwaltungsvereinfachung gerade im Bereich der Massenverwaltung in gewissem Umfang einen rechtfertigenden Grund für eine durch Typisierungen oder Pauschalierungen bedingte Ungleichbehandlung darstellen (vgl. BVerfG, Urteil vom 6. November 1985 - 1 BvL 47/83 -, BVerfGE 71, 146 ; Beschluss vom 4. April 2001 - 2 BvL 7/98 - BVerfGE 103, 310 m.w.N.).

  • BVerfG, 06.11.1985 - 1 BvL 47/83

    Verfassungswidrigkeit der Anrechnung des Einkommens eines dauernd getrennt

    Auszug aus BVerwG, 14.05.2009 - 5 C 14.08
    Zwar können Gründe der Praktikabilität bzw. der Verwaltungsvereinfachung gerade im Bereich der Massenverwaltung in gewissem Umfang einen rechtfertigenden Grund für eine durch Typisierungen oder Pauschalierungen bedingte Ungleichbehandlung darstellen (vgl. BVerfG, Urteil vom 6. November 1985 - 1 BvL 47/83 -, BVerfGE 71, 146 ; Beschluss vom 4. April 2001 - 2 BvL 7/98 - BVerfGE 103, 310 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.11.1980 - 7 C 4.80

    Medizinstudium - Anrechnung von Studienzeiten - Fachfremder Studiengang -

    Auszug aus BVerwG, 14.05.2009 - 5 C 14.08
    Damit statuiert Halbsatz 2 - wie sich auch aus der Gesetzesbegründung zum 21. BAföGÄndG ergibt - eine Ausnahme vom Grundsatz des Halbsatzes 1. Aus einer diesen Zusammenhang mit dem Gesetzeszweck verbindenden Auslegung dieser Ausnahmeregelung folgt - auch wenn es keinen allgemeinen Grundsatz gibt, dass Ausnahmeregelungen stets eng auszulegen sind (vgl. Urteil vom 21. November 1980 - BVerwG 7 C 4.80 - BVerwGE 61, 169 ) -, dass ihre Anwendung nur so lange gerechtfertigt ist, wie dies von ihrem Zweck gedeckt ist.
  • Drs-Bund, 18.03.1971 - BT-Drs VI/1975
    Auszug aus BVerwG, 14.05.2009 - 5 C 14.08
    Diese auf Verwaltungsvereinfachung gerichtete Zwecksetzung lässt sich bereits der Begründung des Regierungsentwurfs von 1971 (BTDrucks VI/1975, S. 34) für die Erstfassung des BAföG entnehmen, wo es zu der in Rede stehenden Regelung heißt:.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.08.2017 - 7 A 11203/16

    Ausbildungsförderung für ein Medizinstudiums als Zweitausbildung; vorherige

    Zwar besteht kein Rechtssatz des Inhalts, dass eine Ausnahmevorschrift nur eng ausgelegt und nicht entsprechend angewendet werden dürfe (so BVerwG, Urteil vom 14. Mai 2009 - 5 C 14.08 -, juris, Rn. 17, m.w.N.).
  • BVerwG, 12.10.2009 - 5 B 55.09

    Zulässigkeit eines Abstellens auf den Anschaffungszeitpunkt i.R.e. Bewertung der

    5 In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 14. Mai 2009 - BVerwG 5 C 14.08 - juris), die zwar der Kläger, noch nicht aber das Berufungsgericht zur Kenntnis nehmen konnte, ist überdies geklärt, dass § 28 Abs. 2 Halbs. 2 BAföG (a.F.), nach dem bei der Bewertung von Vermögen des Auszubildenden bei Wertpapieren der Kurswert am 31. Dezember des Jahres vor der Antragstellung maßgebend war, nicht auf solche Wertpapiere anzuwenden ist, die der Auszubildende erst nach diesem Zeitpunkt erworben hat.
  • VG Frankfurt/Main, 15.08.2019 - 5 K 4408/16

    Erwerb und Besitz von "Tingle

    Denn Gründe der Praktikabilität bzw. der Verwaltungsvereinfachung können gerade im Bereich der Massenverwaltung in gewissem Umfang einen rechtfertigenden Grund für eine durch Typisierungen oder Pauschalierungen bedingte Ungleichbehandlung darstellen (BVerwG, Urt. v. 14. Mai 2009 - 5 C 14/08 - juris, Rn. 18, unter Verweis auf BVerfG, Beschl. v. 06. November 1985 - 1 BvL 47/83 - und Beschl. v. 04. April 2001 - 2 BvL 7/98 -).
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